Die Gleichstellungsbeauftragte erhält keinen direkten Zugriff auf Bewerbungen.
Um Bewerbungen für die Gleichstellungsbeauftragte freizugeben, existieren zwei Möglichkeiten:
- Freigabe als Mitbewerber: Wie beim Betriebsrat können Sie auch bei der Gleichstellungsbeauftragten Bewerbungen als Mitbewerber freigeben. Die Gleichstellungsbeauftragte erhält dadurch Zugriff auf die Bewerbung und kann diese sichten.
- Zur Einstellung freigeben: Wie beim Betriebsrat können Sie auch bei der Gleichstellungsbeauftragten Bewerbungen zur Einstellungsprüfung freigeben. Die Gleichstellungsbeauftragte erhält dadurch Zugriff auf die Bewerbung und kann diese sichten und ein Votum abgeben.
Für Einstellung freigeben
Möchten Sie bei einer Bewerbung die Gleichstellungsbeauftragte im Einstellungsprozess involvieren, können Sie dies folgendermaßen: Navigieren Sie dazu auf die jeweilige Bewerberansicht und führen unter Aktionen "Für Einstellung freigeben" aus.
Durch diese Aktion erhält die Gleichstellungsbeauftragte Zugriff auf die Bewerbung und kann anschließend der Einstellung zustimmen oder diese ablehnen.
Als Mitbewerber freigeben
Neben der Freigabe bei der Einstellungsprüfung können Sie auch jede Bewerbung als Mitbewerber freigeben. Die Gleichstellungsbeauftragte erhält dadurch Zugriff auf die Bewerbung und kann diese sichten.
Wurde eine Bewerbung als Mitbewerber freigegeben, so kann die Gleichstellungsbeauftragte diese sichten und im Reiter "Besprechungen" Kommentare erfassen, so wie dies beispielsweise auch die Führungskräfte und die Schwerbehinderten-Vertretung kann. Die Gleichstellungsbeauftragte sieht dabei alle Kommentare im Reiter "Besprechungen".