Handelt es sich bei der Bewerbung um eine schwerbehinderte Person, können Sie dies über das Aktionsmenü vermerken. Hierzu navigieren Sie auf die jeweilige Bewerbungsansicht und führen unter Aktionen "Markieren: schwerbehindert/gleichgestellt" aus. Sie können diese Markierung jederzeit entfernen.
Die Schwerbehinderten-Vertretung muss in der Ausschreibung hinterlegt sein, damit diese Zugriff auf die entsprechenden Bewerbungen erhält.
Ebenso können Bewerbende je nach Konfiguration bereits selbst in der Onlinebewerbung angeben, dass bei ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt. Diese Frage können Sie in den Bewerbungsformularen ein- bzw. ausblenden. Durch das Markieren erhält die SBV Zugriff auf die Bewerbungen.
Damit die Schwerbehinderten-Vertretung sich ein Bild von anderen (nicht als schwerbehindert markierten) Bewerbungen machen kann, können Sie diese als Mitbewerber freigeben. Hierzu navigieren Sie auf die jeweilige Bewerbungsansicht und führen unter Aktionen " Als Mitbewerber freigeben" aus.
Somit kann die Schwerbehinderten-Vertretung abschätzen, ob eine Ablehnung des schwerbehinderten Profils gerechtfertigt ist. Sie kann dabei der Ablehnung des SB-Bewerbers zustimmen, auf die anderen Bewerbungen besitzt die Vertretung lediglich Sichtrechte.
Möchten Sie die Schwerbehindertenvertretung an eine abzulehnende Bewerbung erinnern, so können Sie dies jederzeit über die Aktion "Einwilligung zur Ablehnung einholen" tun. Die Schwerbehindertenvertretung erhält dadurch einen Reminder und wird an das entsprechende Profil zur Ablehnung erinnert.