Handelt es sich um eine schwerbehinderte bewerbende Person können Sie das an dieser Stelle markieren. Hierzu navigieren Sie auf die jeweilige Bewerberansicht und führen unter Aktionen "Markieren: schwerbehindert/gleichgestellt" aus. Sie können diese Markierung jederzeit entfernen.
Die Schwerbehinderten-Vertretung muss in der Ausschreibung hinterlegt sein, damit diese Zugriff auf die entsprechenden Bewerbungen erhält.
Ebenso können Bewerbende teilweise selbst bereits in der Onlinebewerbung angeben, dass bei ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt. Diese Frage können Sie in den Bewerbungsformularen ein- bzw. ausblenden. Durch das Markieren erhält der SBV Zugriff auf diese Bewerbung.
Damit die Schwerbehinderten-Vertretung sich ein Bild der anderen Bewerbenden machen kann, können Sie ihr diese als Mitbewerber freigeben. Hierzu navigieren Sie auf die jeweilige Bewerberansicht und führen unter Aktionen " Als Mitbewerber freigeben" aus.
Somit kann die Schwerbehinderten-Vertretung abschätzen, ob eine Ablehnung des schwerbehinderten Bewerbers gerechtfertigt ist. Sie kann dabei der Ablehnung des SB-Bewerbers zustimmen, auf die anderen Bewerber besitzt die Vertretung lediglich Sichtrechte.