In letzter Zeit erhalten wir vermehrt Nachrichten, dass Buchungen bei der Bundesagentur für Arbeit nach wenigen Tagen automatisch zurückgezogen werden. Grund dafür ist meistens ein Verstoß gegen die nun strengeren Richtlinien der BA.
Die Agentur für Arbeit macht strenge inhaltliche Vorgaben, die jede Anzeige erfüllen muss. Bei Verstößen wird die Stelle nicht im Portal veröffentlicht.
Die häufigsten Ablehnungsgründe:
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Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)
Am häufigsten sind Altersdiskriminierung (z. B. "junges Team") und Diskriminierung aufgrund der Herkunft (z. B. Muttersprache als Einstellungsvoraussetzung). Ausführliche Informationen zu diesem Punkt finden Sie im Merkblatt der Arbeitsagentur.
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Duplikate
Sobald 90 Prozent des Anzeigentextes mit einer bereits veröffentlichten Anzeige identisch sind, wird die Schaltung blockiert; dies gilt auch, wenn Sie die gleiche Stelle für mehrere Einsatzorte ausschreiben.
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Fehlendes oder falsches Impressum
Bei falschem oder fehlendem Impressum wird die Anzeige geblockt und im schlimmsten Fall sogar der Account gesperrt.
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Schimpfwörter
Jegliche Art von Kraftausdrücken, Schimpfwörtern und Beleidigungen sind verboten – auch, wenn eine Formulierung humorvoll gemeint ist (z. B. “bei uns machst du keinen Bullshit”)
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Initiativbewerbung
Der Hinweis, dass Initiativbewerbungen erwünscht sind, ist unzulässig.