Mit der neuen Rolle können ausgewählte Bewerber:innen an die Gleichstellungsbeauftragte im Unternehmen freigegeben werden.
Anlage eines Users mit der Rolle "Gleichstellungsbeauftragte"
Um die Rolle zu nutzen, können Sie als angemeldeter Administrator in der Administration den Menüpunkt "Benutzer" wählen:
Dort lässt sich dann ein User mit der Rolle "Gleichstellungsbeauftragte" anlegen. Haben Sie einen User mit dieser Rolle erstellt, lässt sich dieser User im nächsten Schritt in den Ausschreibungen als Prozessbeteiligter auswählen:
Prozessablauf und Zugriffsberechtigungen
Die Gleichstellungsbeauftragte erhält keinen direkten Zugriff auf Bewerbungen.
Um Bewerbungen für die Gleichstellungsbeauftragte freizugeben, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Freigabe als Mitbewerber: Wie beim Betriebsrat können Sie auch bei der Gleichstellungsbeauftragten Bewerbungen als Mitbewerber freigeben. Die Gleichstellungsbeauftragte erhält dadurch Zugriff auf die Bewerbung und kann diese sichten.
- Zur Einstellung freigeben: Wie beim Betriebsrat können Sie auch bei der Gleichstellungsbeauftragten Bewerbungen zur Einstellungsprüfung freigeben. Die Gleichstellungsbeauftragte erhält dadurch Zugriff auf die Bewerbung und kann diese sichten und ein Votum abgeben.
Sie finden diese beiden Aktionen in nachfolgendem Screenshot:
Freigabe als Mitbewerber
Wurde eine Bewerbung als Mitbewerber freigegeben, so kann die Gleichstellungsbeauftragte diese sichten und im Reiter "Besprechungen" Kommentare erfassen, so wie dies beispielsweise auch die Führungskräfte und die Schwerbehinderten-Vertretung kann. Die Gleichstellungsbeauftragte sieht dabei alle Kommentare im Reiter "Besprechungen".
Freigabe zur Einstellungsprüfung
Wurde eine Bewerbung zur Einstellung freigegeben, so kann die Gleichstellungsbeauftragte diese sichten und ein Votum über "Zustimmen" oder "Ablehnen" abgeben:
In diesem Prozessschritt wird der Gleichstellungsbeauftragten ein neuer Kommunikationsreiter "Gleichstellungsbeauftragte-Besprechungen" freigeschaltet. Kommentiert die Gleichstellungsbeauftragte beim Zustimmen oder Ablehnen die Aktion, wird dieser Kommentar in diesem Kommunikationsreiter gespeichert.
Nach dem Votum hat die Gleichstellungsbeauftragte keine weiteren Aktionen zur Verfügung und hat noch bis zur Einstellung bzw. Ablehnung der Bewerber:in Zugriff auf die Bewerbung.