Mit dieser Version können eingehende Bewerbungen automatisch auf eine mögliche Schwerbehinderung geprüft werden. Die Anwendung überprüft dabei automatisch die beigefügten Dokumente (Texte und Dateinamen) einer Bewerbung hinsichtlich Hinweisen für eine Schwerbehinderung. Bilddateien wie PNG oder JPG werden nicht ausgewertet.
Geprüft wird auf eine hinterlegte Liste deutscher und englischer Begriffe, unter anderem Grad der Behinderung, Schwerbehindertenausweis und Gleichstellungsbescheid sowie severely disabled, disability card oder person with a disability.
Wird einer dieser Begriffe gefunden, erhält die Bewerbung automatisch das Stichwort 🔍 Mögliche Schwerbehinderung bzw. in englisch 🔍 Possible severe disability. Über dieses Stichwort lassen sich betroffene Bewerbungen filtern und gezielt weiterbearbeiten, etwa zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung.
Der Hinweis ist ausdrücklich als Vermutung zu verstehen und ersetzt keine inhaltliche Prüfung. Das Stichwort wird allein aufgrund der gefundenen Begriffe gesetzt, unabhängig vom Zusammenhang, in dem diese im Dokument stehen. Eine Prüfung der Bewerbung bleibt daher in jedem Fall erforderlich.
Wieso haben wir diese Funktion entwickelt?
Anlass für die Funktion ist eine wiederkehrende Lücke im Bewerbungsprozess: Bewerber weisen ihre Schwerbehinderung häufig nur in den Unterlagen nach, ohne das entsprechende Feld im Bewerbungsformular auszufüllen. Die Angabe ist damit vorhanden, im System aber nicht auswertbar. Für öffentliche Arbeitgeber ist das besonders relevant, da schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber nach § 165 SGB IX grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen sind. Die automatische Erkennung macht einen möglichen Nachweis sichtbar, damit diese Bewerbungen nicht unbeabsichtigt übergangen werden.
Wie erwähnt sollte jede Bewerbung weiterhin durch einen Recruiter geprüft werden.
Wie aktiviere ich diese Funktion?
Um die Funktion zu aktivieren, wechseln Sie in die Anwendungseinstellungen und wählen unter "Erkennung möglicher Schwerbehinderung / Gleichstellung" aus. Ab diesem Moment werden alle neuen Bewerbungen automatisch geprüft. Manuelle Bewerbungen werden dabei nicht geprüft.
Gemeinsam mit unserem Datenschutzbeauftragten haben wir den folgenden Text für die Informationspflichten definiert, welchen Sie in die Informationspflichten aufnehmen können:
Soweit Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen Angaben zu einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung machen, können diese Angaben automatisiert erkannt und für die zuständige Personalstelle zur Prüfung gekennzeichnet werden. Die automatisierte Erkennung trifft keine Entscheidung über Ihre Eignung, Einladung oder Auswahl. Die abschließende Prüfung erfolgt durch die zuständigen Mitarbeitenden des HR-Fachbereichs.
Sollten Sie Unterstützung bei der Hinterlegung der Informationspflichten haben, melden Sie sich gerne.
Wie bearbeite ich diese Bewerbungen weiter?
Wird eine Bewerbung mit dem Stichwort 🔍 Mögliche Schwerbehinderung bzw. in englisch 🔍 Possible severe disability markiert, sollten Sie zuerst den Treffer prüfen.
Dazu findet sich in der Bewerbungen innerhalb der "Besprechungen" ein Hinweis, in welchem Dokument die Anwendung den Hinweis gefunden hat.
Prüfen Sie das Dokument und wenn auch Sie eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung erkennen, markieren Sie die Bewerbung über die Aktion "Markieren: schwerbehindert/gleichgestellt". Die Schwerbehindertenvertretung erhält in diesem Moment einen Reminder und somit Zugriff auf die Bewerbung.
Diese Prüfung ist für alle Bewerbungen mit Ausnahme (manuell erstellten Bewerbungen) aktiv.